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PSA-Kategorien – Persönliche Schutz-Ausrüstung
Kat. I
Schutz vor geringen Risiken
Kat. II
Schutz vor mittleren Risiken
Kat. III
Schutz vor hohen Risiken
Feinstaubmasken
EN 149:2001 + A1:2009
P1
für feste, gesundheitsschädliche, fibrogene Partikel, (Feinstaub bis zum 4-fachen des
Grenzwertes) z. B.: Textilfaser, Marmor, Schwefel, Kieselsäure
P2
für feste und rauchförmige, mindergiftige Partikel (Stoffe bis zum 10-fachen des
Grenzwertes) z. B.: Kohle, Kupfer, Aluminium, Zinn, Baumwolle, Metall, Textilfaser,
Mangan, Schweißrauch, Schwefel
P3
für feste, giftige Partikel (um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser
Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes) z. B.: Chrom, Nickel, Blei
Arbeitsplatzgrenzwert = AGW
vormals
Maximale Arbeitsplatzkonzentration = MAK
Bitte prüfen Sie vor Gebrauch der PSA die Eignung für den Einsatzzweck. Sämtliche Bild-, Produkt-, Maß- und
Ausführungsangaben entsprechen dem Tag der Drucklegung. Änderungen und Irrtümer behalten wir uns vor. Modell- und
Produktansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Einweg-Schutzbekleidung